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Tue Gutes und rede darüber!

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die vielfältigen Projekte, die wir tagtäglich umsetzen, um Menschen eine Chance zu geben.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen natürlich gerne auch eine Spendenquittung aus. Bitte markieren Sie das entsprechende Eingabefeld im Spendenformular. Ihre Spendenquittung erhalten Sie 8 -12 Wochen nach Zugang der Spende.

Und im Voraus möchten wir uns, auch im Namen der Belegschaft und der Beschäftigten ganz herzlich bei Ihnen bedanken!

Neue Arbeit Lahr gGmbH
Kontonummer: 760 779 26
Bankleitzahl: 664 500 50
Sparkasse Offenburg-Ortenau
BIC: SOLADES1OFG
IBAN: DE60 6645 0050 0076 0779 26
Verwendungszweck “Spende fuer (Ihr Verwendungswunsch)

Die Rahmen­be­din­gungen für Maßnahmen der öffent­lich geför­derten Beschäf­ti­gung haben sich in der Vergan­gen­heit massiv verschlechtert.

„Seitdem das Gesetz zur Verbes­se­rung der Einglie­de­rungs­chancen am Arbeits­markt (Instru­men­ten­re­form) am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, müssen Arbeits­ge­le­gen­heiten nicht nur zusätz­lich und im öffent­li­chen Interesse sein, sondern zudem wurde die Wettbe­werbs­neu­tra­lität dieser Maßnahme gesetz­lich festge­schrieben. Erwerbs­fä­hige Leistungs­be­rech­tigte dürfen in einem Fünfjah­res­zeit­raum nur noch maximal 24 Monate gefördert werden. Weiterhin wurde betont, dass Arbeits­ge­le­gen­heiten als „ultima ratio“ der aktiven Arbeits­markt­po­litik gelten, gleich­zeitig aber verstärkt das Ziel der Integra­tion in den regulären Arbeits­markt verfolgen sollen“[1].

Djahan Salar

Geschäftsführer

In unseren gemein­nüt­zigen und zusätz­li­chen Beschäf­ti­gungs­fel­dern arbeiten viele Menschen, deren Arbeits­ge­le­gen­heit „ablaufen“, d.h. die Dauer von 24 Monaten erreicht haben. Die meisten dieser Menschen haben aufgrund ihrer Einschrän­kungen keinerlei Chancen mehr, auf dem ersten Arbeits­markt unter zu kommen. Durch die Geset­zes­än­de­rung wird diesen Menschen nun die letzte öffent­lich geför­derte Teilha­be­chance genommen, so dass wir in diesem Zusam­men­hang von einer „Arbeits­lo­sig­keit 2.0“ sprechen wollen. Schon jetzt ist absehbar, dass sich für diese Personen nicht nur die gesell­schaft­li­chen Probleme verstärken werden, sondern dies auch Auswir­kungen auf die Gesund­heit und das Wohlbe­finden arbeits­loser Menschen hat. Diese Menschen berichten davon, dass man ihnen nun auch das letzte Stück Hoffnung aber auch den letzten Anker in ein „normales Leben“ nimmt. Das Offen­burger Tageblatt stellte die Situation am Beispiel des Gebraucht­wa­ren­kauf­hauses in Hausach dar: zum Bericht

Nicht in materi­eller Hinsicht sorgen sich diese Menschen vor dem grenzen­losen Abstieg, sondern insbe­son­dere weil sie unmit­telbar jetzt schon den Verlust ihrer gesell­schaft­li­chen Anschluss­mög­lich­keiten verspüren.

Durch die „Stifter­jobs“ soll ein aktives Arbeits- und Beschäf­ti­gungs­an­gebot mit sozial­päd­ago­gi­scher Beglei­tung geschaffen werden, welches der Langzeit­ar­beits­lo­sig­keit entgegen wirken und die „Soziale Teilhabe“ sichern soll.

Der den Teilneh­menden entste­hende Mehrauf­wand soll pauschal mit einem Euro pro Stunde entgolten als auch die Fahrt­kosten übernommen werden.

Die Kosten belaufen sich pro Stelle auf ca. 2000 € bis 2500 € pro Jahr.

Übernehmen Sie die Paten­schaft für einen Stifterjob und geben Sie somit Menschen die Möglich­keit, am sozialen Leben teilzuhaben!

Über jede Spende, die wir für dieses Engage­ment bekommen, sind wir und vor allem die Teilneh­menden dankbar!

Sie möchten mehr Informationen zu diesem Thema?

Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbin­dung. Wir beant­worten Ihre Fragen gerne!

[1] Institut für Bildungs- und Sozial­po­litik der Hochschule Koblenz (Hrg.): IST-Studie – Endsta­tion Arbeits­ge­le­gen­heiten!? Teilha­be­per­spek­tiven in „Ein-Euro-Jobs“, 2013.

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