Die Rahmenbedingungen für Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung haben sich in der Vergangenheit massiv verschlechtert.
„Seitdem das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Instrumentenreform) am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, müssen Arbeitsgelegenheiten nicht nur zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein, sondern zudem wurde die Wettbewerbsneutralität dieser Maßnahme gesetzlich festgeschrieben. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen in einem Fünfjahreszeitraum nur noch maximal 24 Monate gefördert werden. Weiterhin wurde betont, dass Arbeitsgelegenheiten als „ultima ratio“ der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten, gleichzeitig aber verstärkt das Ziel der Integration in den regulären Arbeitsmarkt verfolgen sollen“[1].
Djahan Salar
Geschäftsführer
In unseren gemeinnützigen und zusätzlichen Beschäftigungsfeldern arbeiten viele Menschen, deren Arbeitsgelegenheit „ablaufen“, d.h. die Dauer von 24 Monaten erreicht haben. Die meisten dieser Menschen haben aufgrund ihrer Einschränkungen keinerlei Chancen mehr, auf dem ersten Arbeitsmarkt unter zu kommen. Durch die Gesetzesänderung wird diesen Menschen nun die letzte öffentlich geförderte Teilhabechance genommen, so dass wir in diesem Zusammenhang von einer „Arbeitslosigkeit 2.0“ sprechen wollen. Schon jetzt ist absehbar, dass sich für diese Personen nicht nur die gesellschaftlichen Probleme verstärken werden, sondern dies auch Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden arbeitsloser Menschen hat. Diese Menschen berichten davon, dass man ihnen nun auch das letzte Stück Hoffnung aber auch den letzten Anker in ein „normales Leben“ nimmt. Das Offenburger Tageblatt stellte die Situation am Beispiel des Gebrauchtwarenkaufhauses in Hausach dar: zum Bericht
Nicht in materieller Hinsicht sorgen sich diese Menschen vor dem grenzenlosen Abstieg, sondern insbesondere weil sie unmittelbar jetzt schon den Verlust ihrer gesellschaftlichen Anschlussmöglichkeiten verspüren.
Durch die „Stifterjobs“ soll ein aktives Arbeits- und Beschäftigungsangebot mit sozialpädagogischer Begleitung geschaffen werden, welches der Langzeitarbeitslosigkeit entgegen wirken und die „Soziale Teilhabe“ sichern soll.
Der den Teilnehmenden entstehende Mehraufwand soll pauschal mit einem Euro pro Stunde entgolten als auch die Fahrtkosten übernommen werden.
Die Kosten belaufen sich pro Stelle auf ca. 2000 € bis 2500 € pro Jahr.
Übernehmen Sie die Patenschaft für einen Stifterjob und geben Sie somit Menschen die Möglichkeit, am sozialen Leben teilzuhaben!
Über jede Spende, die wir für dieses Engagement bekommen, sind wir und vor allem die Teilnehmenden dankbar!
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Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beantworten Ihre Fragen gerne!
[1] Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (Hrg.): IST-Studie – Endstation Arbeitsgelegenheiten!? Teilhabeperspektiven in „Ein-Euro-Jobs“, 2013.